Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Churchill Holdco Corporation; The Alpha Corporation of Tennessee - BWB/Z-3913 | Bundeswettbewerbsbehörde

Churchill Holdco Corporation; The Alpha Corporation of Tennessee

BWB/Z-3913

07.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Churchill Holdco Corporation (Luxemburg), die nach Durchführung des Zusammenschlusses letztlich indirekt von CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. (Luxemburg) kontrolliert werden wird, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über The Alpha Corporation of Tennessee (USA) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Chemikalien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.06.2018 weggefallen.

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