Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Churchill Holdco Corporation; The Alpha Corporation of Tennessee
BWB/Z-3913
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Churchill Holdco Corporation (Luxemburg), die nach Durchführung des Zusammenschlusses letztlich indirekt von CVC Capital Partners SICAV-FIS S.A. (Luxemburg) kontrolliert werden wird, beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über The Alpha Corporation of Tennessee (USA) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Chemikalien.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.06.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.06.2018 weggefallen.