Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Investor AB; Patricia Industries AB; Piab Group AB
BWB/Z-3912
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Patricia Industries AB (Schweden), eine Tochtergesellschaft der Investor AB (Schweden), beabsichtigt den Erwerb von 100% der Anteile an der Piab Group AB (Schweden) durch ihre Tochtergesellschaft Andalo AB (Schweden) von der Pi Holding I S.á.r.l (Luxemburg) und verbleibenden Minderheitsgesellschaftern.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Robotergreifsysteme & Vakuumautomatisierung sowie Vakuumfördersysteme für die Herstellungsindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.06.2018 weggefallen.