Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Unifirm Limited; TUI AG - BWB/Z-3910 | Bundeswettbewerbsbehörde

Unifirm Limited; TUI AG

BWB/Z-3910

07.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Unifirm Limited (Limassol, Zypern) beabsichtigt den Erwerb eines Gesamtanteils von mindestens 25%, aber weniger als 30%, an TUI AG (Hannover, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftssektor Reisedienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 01.06.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 02.06.2018 weggefallen.

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