Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Veolia Environnement S.A.; Pink Robin GmbH - BWB/Z-3909 | Bundeswettbewerbsbehörde

Veolia Environnement S.A.; Pink Robin GmbH

BWB/Z-3909

02.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb von 25,1% der Anteile an Pink Robin GmbH (Österreich) durch Veolia Innove, einer 100%-igen Tochtergesellschaft von Veolia Environnement S.A. (Frankreich) sowie anschließende Markteinführung des Wastebox.biz in anderen Ländern über von Veolia Environnement S.A. and Pink Robin GmbH zu gründende gemeinsame Unternehmen.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Applikation für Entsorgungsdienstleistungen.

Betroffener Geschäftszweig: E - Wasserversorgung; Abwasser- und Abfallentsorgung und Beseitigung von Umweltverschmutzungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2018 weggefallen.

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