Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
EQT Mid Market Europe Limited Partnership; Dunlop Protective Footwear Holding B.V.
BWB/Z-3908
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
EQT Mid Market Europe Limited Partnership beabsichtigt, über ihren General Partner EQT Mid Market Europe GP B.V. (Amsterdam, Niederlande) indirekt alleinige Kontrolle über Dunlop Protective Footwear Holding B.V. (Raalte, Niederlande) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Sicherheitsschuhwerk und Sicherheitsbekleidung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.05.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2018 weggefallen.