Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG; LP Holding GmbH; LP Beteiligungs- und Managementgesellschaft mbH - BWB/Z-3907 | Bundeswettbewerbsbehörde

OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG; LP Holding GmbH; LP Beteiligungs- und Managementgesellschaft mbH

BWB/Z-3907

02.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 29,67% der Anteile an der LP Holding GmbH mit Sitz in Lenzing durch die OÖ Beteiligungsgesellschaft m.b.H. & Co OG mit Sitz in Linz, sodass die bereits bestehende Beteiligung der Erwerberin an der LP Beteiligungs- und Managementgesellschaft mbH auf (indirekt und durchgerechnet) 25,22% aufgestockt wird.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Produkten aus Polyolefinen, Polypropen und Fluorpolymeren.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.05.2018 weggefallen.

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