Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Molkerei Gropper GmbH & Co. KG; Dr. Oetker Frischeprodukte Moers KG - BWB/Z-3905 | Bundeswettbewerbsbehörde

Molkerei Gropper GmbH & Co. KG; Dr. Oetker Frischeprodukte Moers KG

BWB/Z-3905

02.05.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 30.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Vorhaben betrifft den geplanten indirekten Erwerb einer 50%igen Kommanditbeteiligung an der Dr. Oetker Frischeprodukte Moers KG, Deutschland durch die Molkerei Gropper GmbH & Co. KG, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Milchprodukte.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.05.2018 weggefallen.

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