Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Weyland GmbH; Ferrochema GmbH; Ferroservice W. Miklitsch GmbH
BWB/Z-3906
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.05.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Weyland GmbH beabsichtigt den Erwerb von 94% der Anteile an der Ferrochema GmbH sowie sämtlicher Anteile an der Ferroservice W. Miklitsch GmbH. Die restlichen 6% der Anteile an der Ferrochema GmbH sollen von der August Weyland GmbH & Co KG erworben werden. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Handel im Bereich bautechnischer Bedarf, insbesondere Stahlhandel sowie darüber hinaus Stahlbearbeitung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.05.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.05.2018 weggefallen.