Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

manroland web systems GmbH; Goss Holdco, LLC - BWB/Z-3904 | Bundeswettbewerbsbehörde

manroland web systems GmbH; Goss Holdco, LLC

BWB/Z-3904

26.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Zusammenführung der Unternehmen von manroland web systems GmbH (Augsburg, Deutschland) und bestimmter Unternehmen von Goss Holdco, LLC (New Hampshire, USA). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Druckmaschinen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.05.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht