Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

DFDS A/S; U.N. Ro-Ro Íşletmeleri A.Ş. - BWB/Z-3903 | Bundeswettbewerbsbehörde

DFDS A/S; U.N. Ro-Ro Íşletmeleri A.Ş.

BWB/Z-3903

26.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

DFDS A/S (Dänemark) beabsichtigt den indirekten Erwerb der alleinigen Kontrolle an U.N. Ro-Ro Íşletmeleri A.Ş. (Türkei) mittels Erwerb von 100% der Anteile an der Trieste New Holdco Denizcilik ve Taşımacılık A.Ş. (Türkei) von Roro Investments S.a.r.l. (Luxemburg). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Schifffahrt.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 24.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 25.05.2018 weggefallen.

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