Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

S&T AG; S&T Services GmbH; Kapsch CarrierCom AG - BWB/Z-3902 | Bundeswettbewerbsbehörde

S&T AG; S&T Services GmbH; Kapsch CarrierCom AG

BWB/Z-3902

25.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

S&T AG (Linz, Österreich) und S&T Services GmbH (Wien, Österreich) beabsichtigen den Erwerb der Kapsch CarrierCom AG (Wien, Österreich).

Die angeführten Gesellschaften bzw. der transaktionsgegenständliche Geschäftsbereich KCC Österreich ist im Bereich der Beratung, des Verkaufs, der Implementierung sowie der Wartung von Netzwerklösungen und Applikationen für Telekommunikationsanbieter (Mobilfunk- bzw. Festnetzanbieter) tätig.

In geografischer Hinsicht werden diese Lösungen im Wesentlichen an Kunden in Österreich, Osteuropa sowie in geringem Ausmaß an einen Kunden in Irland vertrieben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich von IT Dienstleistungen und IT-Hardware.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2018 weggefallen.

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