Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Smyths Toys EU HQ Limited; Toys "R" Us Handelsgesellschaft m.b.H.; Toys "R" Us GmbH; Toys R Us AG - BWB/Z-3901 | Bundeswettbewerbsbehörde

Smyths Toys EU HQ Limited; Toys "R" Us Handelsgesellschaft m.b.H.; Toys "R" Us GmbH; Toys R Us AG

BWB/Z-3901

25.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Smyths Toys EU HQ Limited (Galsway, Irland) beabsichtigt, durch den Erwerb von jeweils 100% der Anteile an Toys "R" Us Handelsgesellschaft m.b.H. (Haid, Österreich), Toys "R" Us GmbH (Köln, Deutschland) und Toys R Us AG (Dietlikon, Schweiz) den Geschäftsbereich Central Europe von Toys "R" Us zu übernehmen. Nach Abschluss des Vorhabens wird Smyths Toys EU HQ Limited alleinige Kontrolle über die Zielgesellschaften und den Geschäftsbereich Central Europe von Toys "R" Us ausüben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Spielwareneinzelhandel.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.05.2018 weggefallen.

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