Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH; Weberzeile Ried GmbH & Co KG - BWB/Z-3900 | Bundeswettbewerbsbehörde

IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH; Weberzeile Ried GmbH & Co KG

BWB/Z-3900

25.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 25.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

IntReal International Real Estate Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH (Hamburg, Deutschland) beabsichtigt, von SES Spar European Shopping Centers GmbH (Salzburg, Österreich) 50% der Anteile an Weberzeile Ried GmbH & Co KG (Ried, Österreich) zu erwerben.

Betroffener Geschäftszweig: S - Erbringung von sonstigen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 23.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 24.05.2018 weggefallen.

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