Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

KKR & Co. L.P.; Petainer Topco Limited - BWB/Z-3899 | Bundeswettbewerbsbehörde

KKR & Co. L.P.; Petainer Topco Limited

BWB/Z-3899

23.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

KKR & Co. L.P., Vereinigte Staaten, beabsichtigt, indirekt eine Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über Petainer Topco Limited, Vereinigtes Königreich, zu erwerben. Der Zusammenschluss betrifft die Herstellung und den Vertrieb von Rohlingen, Flaschen und Behältern aus Polyethylenterephthalat.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 22.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 23.05.2018 weggefallen.

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