Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Vacalians Group SAS; Select in Leisure Holding BV - BWB/Z-3898 | Bundeswettbewerbsbehörde

Vacalians Group SAS; Select in Leisure Holding BV

BWB/Z-3898

23.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb sämtlicher Anteile an und alleiniger Kontrolle über Select in Leisure Holding BV, Amsterdam, Niederlande durch Vacalians Group SAS, Paris, Frankreich. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Unterkünfte auf Campingplätzen.

Betroffener Geschäftszweig: I - Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 18.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 19.05.2018 weggefallen.

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