Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Budamar Logistics, a.s.; Tatravagónka a.s. - BWB/Z-3895 | Bundeswettbewerbsbehörde

Budamar Logistics, a.s.; Tatravagónka a.s.

BWB/Z-3895

17.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Budamar Logistics, a.s. (Bratislava, Slowakische Republik) beabsichtigt, 50% der Anteile an Tatravagónka a.s. (Poprad, Slowakische Republik) zu erwerben, um gemeinsame Kontrolle mit Optifin Invest s.r.o. (Bratislava, Slowakische Republik) über Tatravagónka a.s. auszuüben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Produkte und Dienstleistungen bezüglich Schienengütertransport.

Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.05.2018 weggefallen.

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