Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Capvis Equity V L.P.; Partners Group Holding AG; Limera GmbH; Amann Girrbach AG
BWB/Z-3894
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 17.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Limera GmbH, Universitätsring 12, 1010 Wien, eine indirekte Tochtergesellschaft von Capvis Equity V L.P., 28 New Street, St. Helier JE2, 3TE, Jersey, beabsichtigt den indirekten Erwerb sämtlicher Anteile an der Amann Girrbach AG, Herrschaftswiesen 1, 6842 Koblach. Nach dem Anteilserwerb durch Limera GmbH beabsichtigen bestimmte Investmentfonds, die von der Partners Group Holding AG, Zugerstrasse 57, 6341 Baar-Zug, Schweiz, oder ihren verbundenen Gesellschaften beraten und/oder verwaltet werden, 40% der Anteile an Limera GmbH zu erwerben. Capvis Equity V L.P. wird weiterhin die alleinige Kontrolle über Limera GmbH, und daher über Amann Girrbach AG innehaben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Medizintechnologie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.05.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.05.2018 weggefallen.