Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UFP Holding GmbH; item holding GmbH; timo printware GmbH - BWB/Z-3893 | Bundeswettbewerbsbehörde

UFP Holding GmbH; item holding GmbH; timo printware GmbH

BWB/Z-3893

17.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb sämtlicher Anteile an und alleinige Kontrolle über die item holding GmbH (Linz, Österreich) sowie die timo printware GmbH (Linz, Österreich) durch UFP Holding GmbH (Linz, Österreich). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Bürotechnologie wie Office Equipment und Verbrauchsmaterial.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.05.2018 weggefallen.

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