Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG; Magix Software GmbH
BWB/Z-3889
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Die capiton V GmbH & Co. Beteiligungs KG (Deutschland) beabsichtigt, mittelbar Anteile in Höhe von 51,88% an der Magix Software GmbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereiche digitale Video-, Foto- und Musikbearbeitung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 11.05.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.05.2018 weggefallen.