Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

A-Gas Deutschland GmbH; Arthur Friedrich Kältemittel GmbH - BWB/Z-3888 | Bundeswettbewerbsbehörde

A-Gas Deutschland GmbH; Arthur Friedrich Kältemittel GmbH

BWB/Z-3888

11.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 11.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

A-Gas Deutschland GmbH (Hamburg, Deutschland) beabsichtigt, 100% der Anteile und somit Kontrolle über Arthur Friedrich Kältemittel GmbH (Seevetal, Deutschland) zu erwerben. Darüber hinaus beabsichtigt die A-Gas Grundstücksverwaltungs GmbH (Hamburg, Deutschland) auf Grundlage eines gesonderten Grundstückskauf- und -übertragungsvertrages, die Geschäftsräume der Arthur Friedrich Kältemittel GmbH in „Bei den Kämpen 22, 21220 Seevetal, Deutschland" (Grundbuch Winsen/Luhe, Gemarkung Ramelsloh, Deutschland, Blatt 1152, Grundstück 23/40) zu erwerben.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Industrie- und Spezialgase.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.05.2018 weggefallen.

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