Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SHW Beteiligungs GmbH; SHW AG - BWB/Z-3884 | Bundeswettbewerbsbehörde

SHW Beteiligungs GmbH; SHW AG

BWB/Z-3884

09.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 09.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die avisierte Transaktion betrifft den Erwerb von maximal 1.655.540 Anteile an der SHW AG durch die SHW Beteiligungs GmbH im Rahmen eines freiwilligen Übernahmeangebots. Die SHW Beteiligungs GmbH hält unmittelbar 49,38% an der SHW AG.

Die SHW Beteiligungs GmbH ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Pierer Konzerngesellschaft mbH und der QINO AG.

Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Automobilzulieferindustrie.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 07.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 08.05.2018 weggefallen.

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