Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.; Aspire Education GmbH; ETC - Enterprise Training Center GmbH; Global TC GmbH - BWB/Z-3882 | Bundeswettbewerbsbehörde

Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.; Aspire Education GmbH; ETC - Enterprise Training Center GmbH; Global TC GmbH

BWB/Z-3882

06.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 06.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von 100% der Geschäftsanteile an der ETC - Enterprise Training Center GmbH (Wien) sowie des Geschäftsbetriebes der Global TC GmbH durch Aspire Education GmbH (Wien), einer von Quadriga Capital Private Equity Fund IV L.P.  (Jersey, Channel lslands) mittelbar und mehrheitlich gehaltenen Beteiligungsgesellschaft. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft IT-Dienstleistungen und Schulungen im B2B-Technologie-Bereich.

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.05.2018 weggefallen.

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