Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rome Topco B.V.; BBS Automation GmbH
BWB/Z-3881
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 05.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Rome Topco B.V., Niederlande, eine Erwerbsgesellschaft der EQT Mid Market Europe LP, Niederlande, die wiederum ein Fond der EQT Gruppe von privaten Investmentfonds ist, beabsichtigt, mehr als 50% der Anteile an sowie die alleinige Kontrolle über die BBS Automation GmbH, Deutschland, zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft insbesondere automatisierte Montage- und Prüflösungen für den gesamten Produktionsprozess.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 03.05.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 04.05.2018 weggefallen.