Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
BSA International SA; Routhier-Weber Handelsgesellschaft mbH; Alwelis Weber Handelsgesellschaft mbH
BWB/Z-3879
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 04.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
BSA International SA (Belgien) beabsichtigt, indirekt alle Anteile an und alleinige Kontrolle über Routhier-Weber Handelsgesellschaft mbH (Deutschland) und Alwelis Weber Handelsgesellschaft mbH (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Molkereiprodukte.
Betroffener Geschäftszweig: A - Land- und Forstwirtschaft, Fischerei B - Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2018 weggefallen.