Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
AUDI Electronics Venture GmbH; Valtech GmbH
BWB/Z-3878
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
AUDI Electronics Venture GmbH (Gaimersheim, Deutschland) und Valtech GmbH (Düsseldorf, Deutschland) beabsichtigen, ein Gemeinschaftsunternehmen zu gründen, das von Valtech GmbH alleine kontrolliert werden wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich IT-Dienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2018 weggefallen.