Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SOF-11Starlight 10 EUR S.à r.l.; CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft - BWB/Z-3877 | Bundeswettbewerbsbehörde

SOF-11Starlight 10 EUR S.à r.l.; CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft

BWB/Z-3877

03.04.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 03.04.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Aktien an CA Immobilien Anlagen Aktiengesellschaft, Wien, Österreich durch SOF-11Starlight 10 EUR S.à r.l., Luxemburg, Großherzogtum Luxemburg. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Immobilien.

Betroffener Geschäftszweig: L - Grundstücks- und Wohnungswesen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 02.05.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 03.05.2018 weggefallen.

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