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Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Cerberus Capital Management LP; HSH Nordbank AG - BWB/Z-3873 | Bundeswettbewerbsbehörde

Cerberus Capital Management LP; HSH Nordbank AG

BWB/Z-3873

28.03.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.03.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Von Cerberus Capital Management LP (New York / Vereinigte Staaten) verwaltete private Investmentfonds beabsichtigen, eine nicht-kontrollierende Minderheitsbeteiligung von mehr als 25% an der HSH Nordbank AG (Hamburg und Kiel / Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Bankendienstleistungen.

K - TELEKOMMUNIKATION, SOFTWAREENTWICKLUNG, IT-BERATUNG UND ERBRINGUNG SONSTIGER DIENSTLEISTUNGEN DER INFORMATIONSTECHNOLOGIE UND DER COMPUTERINFRASTRUKTUR

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 25.04.2018.

Jedes Unternehmen, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 26.04.2018 weggefallen.

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