Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Schur Flexibles Holding GesmbH; SAS UNI Packaging; UPA GmbH
BWB/Z-3871
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 23.03.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Schur Flexibles Holding GesmbH (Baden, Österreich) beabsichtigt, alleinige Kontrolle über SAS UNI Packaging (Averdoingt, Frankreich) und ihre Tochtergesellschaften sowie UPA GmbH (Pottendorf, Österreich) zu erwerben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von flexiblen Verpackungen.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.04.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben innerhalb der Antragsfrist auf die Stellung eines Prüfungsantrages verzichtet. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.04.2018 weggefallen.