Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

BZ Bank Aktiengesellschaft; United Grinding GmbH - BWB/Z-3864 | Bundeswettbewerbsbehörde

BZ Bank Aktiengesellschaft; United Grinding GmbH

BWB/Z-3864

16.03.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.03.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​BZ Bank Aktiengesellschaft (Wilen, Schweiz) beabsichtigt, indirekt alleinige Kontrolle über United Grinding GmbH (Hamburg, Deutschland) und ihre Tochtergesellschaften zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Schleifmaschinen einschließlich Maschinen zur Werkzeugbearbeitung.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.04.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.04.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht