Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH; Semmelrock Stein + Design GmbH & Co. KG - BWB/Z-3862 | Bundeswettbewerbsbehörde

Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH; Semmelrock Stein + Design GmbH & Co. KG

BWB/Z-3862

15.03.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.03.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Indirekter Erwerb der österreichischen Produktionsanlagen sowie des Verwaltungssitzes von Semmelrock Stein + Design GmbH & Co. KG (Klagenfurt) durch Südbayerisches Portland-Zementwerk Gebr. Wiesböck & Co. GmbH (Rohrdorf, Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Flächenbefestigungen.

Betroffener Geschäftszweig: F - Baugewerbe/Bau

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 12.04.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 13.04.2018 weggefallen.

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