Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
WestRock Company; KapStone Paper and Packaging Corporation
BWB/Z-3861
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.03.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
WestRock Company (USA) und KapStone Paper and Packaging Corporation (USA) beabsichtigen, sich mittels einer Holdinggesellschaft zusammenzuschließen. Diese Holdinggesellschaft wird alleinige Kontrolle über beide Unternehmen ausüben.
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Papier- und Verpackungsindustrie.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 12.04.2018 weggefallen.