Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Viessmann Werke GmbH&Co KG; ETHERMA Holding GmbH - BWB/Z-3860 | Bundeswettbewerbsbehörde

Viessmann Werke GmbH&Co KG; ETHERMA Holding GmbH

BWB/Z-3860

12.03.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 12.03.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Viessmann Werke GmbH&Co KG mit dem Sitz in Allendorf (Eder), Bundesrepublik Deutschland, beabsichtigt, einen Geschäftsanteil entsprechend einer Beteiligung am Stammkapital in Höhe von 49% an der ETHERMA Holding GmbH mit dem Sitz in Henndorf am Wallersee und (mittelbar) an deren Tochtergesellschaften (i) der Etherma Elektrowärme GmbH mit dem Sitz in Henndorf am Wallersee, (ii) der Etherma Benelux B.V. mit dem Sitz in Hengelo, Niederlande sowie (iii) deren Tochtergesellschaft Etherma Deutschland GmbH mit dem Sitz in 48599 Gronau (Westfalen), Bundesrepublik Deutschland, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung und den Vertrieb von elektrischen Heizsystemen.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 09.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 10.04.2018 weggefallen.

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