Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Tamedia AG; Goldbach Group AG - BWB/Z-3856 | Bundeswettbewerbsbehörde

Tamedia AG; Goldbach Group AG

BWB/Z-3856

08.03.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 07.03.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Tamedia AG (Schweiz) beabsichtigt, 100% der Anteile an und somit alleinige Kontrolle über die Goldbach Group AG (Schweiz) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Vermittlung und Vermarktung von Werbung in elektronischen Medien sowie Out-Of-Home-Werbung.

Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 04.04.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 05.04.2018 weggefallen.

zurück zur Übersicht