Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Fosun Industrial Holdings Limited; Wolford Aktiengesellschaft
BWB/Z-3854
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 02.03.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Fosun Industrial Holdings Limited (Hong Kong, China) beabsichtigt, die Anteilsmehrheit an und alleinige Kontrolle über Wolford Aktiengesellschaft (Bregenz, Österreich) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Herstellung von Bekleidung.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 30.03.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 31.03.2018 weggefallen.