Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Daimler Mobility Services GmbH; car2go Europe GmbH
BWB/Z-3853
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 01.03.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Daimler Mobility Services GmbH, Deutschland, beabsichtigt, 25% der Anteile an seinem Vollfunktionsgemeinschaftsunternehmen car2go Europe GmbH, Deutschland, und somit die alleinige Kontrolle darüber, von EUROPCAR INTERNATIONAL S.A.S.U., Frankreich, zu erwerben.Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Bereitstellung von Selbstbedienungsautoverleihdiensten („Carsharing'') in Österreich und einigen anderen EU-Staaten.
Betroffener Geschäftszweig: N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 29.03.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 30.03.2018 weggefallen.