Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Medienholding Klambt GmbH & Co. KG; Vermögenswerte Frauenzeitschrift "Jolie" und Onlineportal "mädchen.de" - BWB/Z-3852 | Bundeswettbewerbsbehörde

Medienholding Klambt GmbH & Co. KG; Vermögenswerte Frauenzeitschrift "Jolie" und Onlineportal "mädchen.de"

BWB/Z-3852

28.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 28.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb von Vermögenswerten, die in ihrer Gesamtheit die Frauenzeitschrift "Jolie" sowie das Onlineportal "mädchen.de" ausmachen, durch die Medienholding Klambt GmbH & Co. KG (Deutschland).

Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 28.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 29.03.2018 weggefallen.

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