Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

SIGNA Retail GmbH; Publikat GmbH; Publikat Verlags- und Handels GmbH & Co. KG - BWB/Z-3848 | Bundeswettbewerbsbehörde

SIGNA Retail GmbH; Publikat GmbH; Publikat Verlags- und Handels GmbH & Co. KG

BWB/Z-3848

27.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 27.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Beabsichtigter Erwerb des gesamten Vermögens der Publikat Verlags- und Handels GmbH & Co. KG (Deutschland) durch die Publikat GmbH (Deutschland), einer mittelbaren und neu gegründeten Tochtergesellschaft der SIGNA Retail GmbH (Wien), durch den Erwerb sämtlicher Kommanditanteile an der Publikat Verlags- und Handels GmbH & Co. KG (Deutschland) sowie Ausscheiden der Komplementärin und Anwachsen sämtlicher Vermögensgegenstände bei der Publikat GmbH (Deutschland) als einziger Kommanditistin der Publikat Verlags- und Handels GmbH & Co. KG (Deutschland). Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Online(lnternet)-Einzelhandel mit Outdoor-, Freizeit- und Sportbekleidung, "Streetwear" und Künstlerzubehör/"Streetart".

Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 27.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 28.03.2018 weggefallen.

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