Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TCH S.r.l.; CIMOS d.d. AVTOMOBILSKA INDUSTRIJA - BWB/Z-3846 | Bundeswettbewerbsbehörde

TCH S.r.l.; CIMOS d.d. AVTOMOBILSKA INDUSTRIJA

BWB/Z-3846

27.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 26.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Erwerb eines 100%igen Geschäftsanteils am slowenischen Unternehmen CIMOS d.d. AVTOMOBILSKA INDUSTRIJA, Nr. 5040302000, Handelsregister Slowenien, Cesta Marežganskega upora 2, 6000 Koper, Slowenien, durch die italienische TCH S.r.l., Nr 08304200960 Handelsregister Vicenza, Strada Statale Padana verso Verona 6, 36100 Vicenza, Italien.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 26.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 27.03.2018 weggefallen.

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