Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Meridiam Infrastructure Finance Sarl; Bonaventura Straßenerrichtungs-GmbH
BWB/Z-3835
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Meridiam Infrastructure Finance Sarl, Luxemburg, beabsichtigt, alleinige Kontrolle über Bonaventura Straßenerrichtungs-GmbH, Österreich, zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Betrieb von Straßen.
Betroffener Geschäftszweig: H - Verkehr und Lagerei
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.03.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.03.2018 weggefallen.