Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Japan Vilene Company, Ltd.; Hanns Glass GmbH & Co. KG - BWB/Z-3834 | Bundeswettbewerbsbehörde

Japan Vilene Company, Ltd.; Hanns Glass GmbH & Co. KG

BWB/Z-3834

21.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 20.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Indirekter Erwerb von 100 % der Anteile an sowie alleiniger Kontrolle über die Hanns Glass GmbH & Co. KG, Bahпhofstraße 21, 85567 Grafing, Deutschland, durch die Japan Vilene Company, Ltd., Hama-rikyu Mitsui Bldg., 6-4, Tsukiji 5-Chorre, Chuoku, Tokio 104-8423, Japan. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Automobilzulieferbereich.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 20.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 21.03.2018 weggefallen.

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