Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Adolf Würth GmbH & Co. KG; Liqui - Moly Gesellschaft mit beschränkter Haftung
BWB/Z-3831
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 16.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Adolf Würth GmbH & Co. KG (Deutschland) beabsichtigt, die restlichen 33,3% der Anteile an und damit alleinige Kontrolle über Liqui - Moly Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Deutschland) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Märkte für Schmierstoffe, Motoröle, Additive, Fahrzeugpflegeprodukte, chemische Reparaturhilfen sowie Service-, Klebe- und Dichtprodukte. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Wirtschaftsbereich Schmierstoffe.
C - HERSTELLUNG VON WAREN
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 16.03.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 17.03.2018 weggefallen.