Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

TE Connectivity Ltd.; ABB ENTRELEC Sp. z.o.o. - BWB/Z-3829 | Bundeswettbewerbsbehörde

TE Connectivity Ltd.; ABB ENTRELEC Sp. z.o.o.

BWB/Z-3829

15.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

TE Connectivity Ltd. (Schweiz) beabsichtigt, durch ihre Tochtergesellschaften das Anschlussblockgeschäft der ABB Gruppe zu erwerben. Der Erwerb betrifft 100% der Anteile an ABB ENTRELEC Sp. z.o.o. (Polen) sowie die zum Anschlussblockgeschäft zugehörigen Vermögenswerte. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft Verbindungstechnikerzeugnisse.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2018 weggefallen.

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