Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Bridgepoint Group Limited; Safety Technology Holdings, lnc. - BWB/Z-3828 | Bundeswettbewerbsbehörde

Bridgepoint Group Limited; Safety Technology Holdings, lnc.

BWB/Z-3828

15.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Bridgepoint Group Limited (Vereinigtes Königreich) beabsichtigt, indirekt durch Safe Bidco, Inc. (USA) sämtliche Anteile und somit die alleinige Kontrolle über Safety Technology Holdings, lnc. zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Design, die Entwicklung und den Vertrieb von Crash Test Dummys, dazugehörigen Instrumenten, Prüfgeräten und Dienstleistungen sowie lndustriesensoren und optischen Fasern. 

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen, N - Erbringung von sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2018 weggefallen.

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