Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

UMCOR Holding GmbH; Etablissements Gindre Duchavany S.A.S. - BWB/Z-3827 | Bundeswettbewerbsbehörde

UMCOR Holding GmbH; Etablissements Gindre Duchavany S.A.S.

BWB/Z-3827

15.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Die UMCOR Holding GmbH mit Sitz in Wien beabsichtigt, 100% des Grundkapitals der Etablissements Gindre Duchavany S.A.S. mit dem Sitz in Frankreich zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Markt für die Herstellung und den Vertrieb von Kupferhalbzeugprodukten, also von Kupfer-Flachstangen, Kupfer-Drähte und anderen Kupfer-Komponenten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2018 weggefallen.

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