Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
SAP SE; Callidus Software Inc.
BWB/Z-3826
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 15.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Erwerb aller Anteile an Callidus Software Inc. (USA) durch SAP SE (Deutschland), wodurch Callidus Software Inc. zur Tochtergesellschaft von SAP SE wird. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft das Geschäftsfeld der CRM-Softwarelösungen.
Betroffener Geschäftszweig: J - Information und Kommunikation
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 15.03.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 16.03.2018 weggefallen.