Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Eurazeo S.E.; Rhône Group L.L.C. - BWB/Z-3824 | Bundeswettbewerbsbehörde

Eurazeo S.E.; Rhône Group L.L.C.

BWB/Z-3824

14.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Das angemeldete Zusammenschlussvorhaben betrifft den geplanten Erwerb einer indirekten 30%igen Minderheitsbeteiligung an Rhône Group L.L.C. (USA) durch Eurazeo S.E. (Frankreich). Die Transaktion betrifft das Geschäftsfeld Private Equity.

Betroffener Geschäftszweig: K - Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2018 weggefallen.

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