Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Miba Aktiengesellschaft; John Crane Bearing Technology GmbH; Orion LLC; Turbo Components and Engineering LLC - BWB/Z-3822 | Bundeswettbewerbsbehörde

Miba Aktiengesellschaft; John Crane Bearing Technology GmbH; Orion LLC; Turbo Components and Engineering LLC

BWB/Z-3822

14.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 14.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

Miba Aktiengesellschaft (Österreich) beabsichtigt, John Crane Bearing Technology GmbH (Deutschland), Orion LLC (USA) und Turbo Components and Engineering LLC (USA) zu erwerben. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft die Produktion von Industriegleitlagern für den Maschinen- und Anlagenbau.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 14.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 15.03.2018 weggefallen.

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