Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Clayton Dublier & Rice; Three-Twenty-Three Family Holdings, LLC 2; American Greetings Corporation - BWB/Z-3821 | Bundeswettbewerbsbehörde

Clayton Dublier & Rice; Three-Twenty-Three Family Holdings, LLC 2; American Greetings Corporation

BWB/Z-3821

13.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Die Private Equity Investmentgruppe Clayton Dublier & Rice, Vereinigte Staaten, beabsichtigt, indirekt eine Mehrheit der Anteile an und alleinige Kontrolle über American Greetings Corporation, Vereinigte Staaten, vom Verkäufer Three-Twenty-Three Family Holdings, LLC 2, Vereinigte Staaten, zu erwerben, welcher 40% der Anteile am Zielunternehmen behalten wird. Der Zusammenschluss betrifft Glückwunsch-/Grußkarten.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2018 weggefallen.

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