Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG

Rohrdorfer Transportbeton GmbH; ALAS Klöch GmbH; Betonexpress FH Vertriebs-GMBH - BWB/Z-3820 | Bundeswettbewerbsbehörde

Rohrdorfer Transportbeton GmbH; ALAS Klöch GmbH; Betonexpress FH Vertriebs-GMBH

BWB/Z-3820

13.02.2018

Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:

Geplanter Erwerbsvorgang

​Das angemeldete Vorhaben betrifft den Erwerb von Anteilen und gemeinsamer Kontrolle an Betonexpress FH Vertriebs-GMBH durch Rohrdorfer Transportbeton GmbH und ALAS Klöch GmbH. Rohrdorfer Transportbeton GmbH wird hierbei den Anteil an Rohrdorfer Transportbeton GmbH von 30% auf 50% erhöhen, ALAS Klöch GmbH wird die restlichen 50% an Betonexpress FH Vertriebs-GMBH ererben.

Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren

Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2018.

Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.

Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.

Nichtuntersagung des Zusammenschlusses

Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2018 weggefallen.

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