Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Rohrdorfer Transportbeton GmbH; ALAS Klöch GmbH; Betonexpress FH Vertriebs-GMBH
BWB/Z-3820
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Das angemeldete Vorhaben betrifft den Erwerb von Anteilen und gemeinsamer Kontrolle an Betonexpress FH Vertriebs-GMBH durch Rohrdorfer Transportbeton GmbH und ALAS Klöch GmbH. Rohrdorfer Transportbeton GmbH wird hierbei den Anteil an Rohrdorfer Transportbeton GmbH von 30% auf 50% erhöhen, ALAS Klöch GmbH wird die restlichen 50% an Betonexpress FH Vertriebs-GMBH ererben.
Betroffener Geschäftszweig: C - Verarbeitendes Gewerbe/Herstellung von Waren
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2018 weggefallen.