Zusammenschlussanmeldung - Bekanntmachung gemäß § 10 Abs 3 Z 2 KartG
Compagnie Financière Michelin ScMA; Christophorus Holding GmbH
BWB/Z-3819
Bei der Bundeswettbewerbsbehörde wurde am 13.02.2018 folgender Zusammenschluss angemeldet:
Geplanter Erwerbsvorgang
Compagnie Financière Michelin ScMA, Granges-Paccot, Schweiz, beabsichtigt den indirekten Erwerb einer Beteiligung von 20% (und von Rechten, die vergleichbar mit denen eines Anteilseignersmit einer Beteiligung von 25% oder mehr sind) an Christophorus Holding GmbH, Weiden in der Oberpfalz, Deutschland. Das Zusammenschlussvorhaben betrifft den Bereich Automobildienstleistungen.
Betroffener Geschäftszweig: G - Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen
Die Frist zur Stellung eines Antrages gem § 11 Abs 1 KartG durch die Amtsparteien (Antrag auf Prüfung des Zusammenschlusses im kartellgerichtlichen Verfahren) endet am 13.03.2018.
Jeder Unternehmer, dessen rechtliche oder wirtschaftliche Interessen durch den Zusammenschluss berührt werden, kann binnen 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung gegenüber der Bundeswettbewerbsbehörde und/oder dem Bundeskartellanwalt eine schriftliche Äußerung abgeben.
Hinweis: Der Einschreiter hat kein Recht auf eine bestimmte Behandlung der Äußerung und erlangt insbesondere keine Parteistellung in einem allfälligen Verfahren vor dem Kartellgericht.
Nichtuntersagung des Zusammenschlusses
Die Amtsparteien haben keinen Prüfungsantrag gestellt. Das Durchführungsverbot (§17 Abs 1 KartG) ist mit Wirkung vom 14.03.2018 weggefallen.